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Artikel 1Die Mitglieder des Vereins sind hauptsächlich Einheitsmitglieder und Einzelmitglieder.

Artikel 2Die Vereinsmitglieder und Einzelmitglieder, die den Beitritt zum Verein beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Unterstützung der Satzung des Vereins;
(2) Bereitschaft zum Beitritt zum Verein;
(3) Sollte im Besitz relevanter Zertifikate sein, wie z. B. einer Industrie- und Handelsgewerbelizenz oder einer Bescheinigung über die Registrierung einer sozialen Gruppe;Einzelne Mitglieder sollten Branchenexperten oder von Mitgliedern des Rates oder höher empfohlene Rechtsbürger sein;
(4) Erfüllung sonstiger vom Fachausschuss festgelegter Mitgliedschaftsvoraussetzungen.

Artikel 3Die Verfahren für die Mitgliedschaft sind:
(1) Einen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen;
(2) Nach Diskussion und Genehmigung durch das Sekretariat;
(3) Für die offizielle Mitgliedschaft stellt der Verband einen Mitgliedsausweis aus.
(4) Mitglieder zahlen jährlich Mitgliedsbeiträge: 100.000 Yuan für die Vizepräsidenteneinheit;50.000 Yuan für die geschäftsführende Direktoreneinheit;20.000 Yuan für die Direktoreneinheit;3.000 Yuan für die ordentliche Mitgliedereinheit.
(5) Rechtzeitige Ankündigung auf der Website des Vereins, im offiziellen Account und in Newsletter-Veröffentlichungen.

Artikel 4Mitglieder genießen folgende Rechte:
(1) Teilnahme am Mitgliederkongress, Beteiligung an den Aktivitäten des Verbandes und Annahme der vom Verband erbrachten Leistungen;
(2) das Recht zu wählen, gewählt zu werden und zu wählen;
(3) Die Priorität, die Dienste des Vereins in Anspruch zu nehmen;
(4) Das Recht, die Satzung, die Mitgliederliste, Sitzungsprotokolle, Sitzungsbeschlüsse, Finanzprüfungsberichte usw. zu erfahren;
(5) Das Recht, Vorschläge zu machen, Vorschläge zu kritisieren und die Arbeit des Vereins zu überwachen;
(6) Die Mitgliedschaft ist freiwillig, der Austritt ist kostenfrei.

Artikel 5Mitglieder erfüllen folgende Pflichten:
(1) sich an die Satzung des Vereins halten;
(2) Die Beschlüsse des Vereins umzusetzen;
(3) Zahlung der Mitgliedsbeiträge nach Bedarf;
(4) Zur Wahrung der legitimen Rechte und Interessen des Verbandes und der Branche;
(5) Erledigung der vom Verein zugewiesenen Arbeiten;
(6) Melden Sie die Situation dem Verband und stellen Sie relevante Informationen zur Verfügung.

Artikel 6Mitglieder, die aus der Mitgliedschaft austreten, müssen dies dem Verein schriftlich unter Rückgabe der Mitgliedskarte mitteilen.Kommt ein Mitglied seinen Verpflichtungen länger als ein Jahr nicht nach, kann dies als automatischer Austritt aus der Mitgliedschaft gewertet werden.

Artikel 7 Wenn bei einem Mitglied einer der folgenden Umstände zutrifft, wird die entsprechende Mitgliedschaft beendet:
(1) Antrag auf Austritt aus der Mitgliedschaft;
(2) Diejenigen, die die Mitgliedschaftsvoraussetzungen des Vereins nicht erfüllen;
(3) Schwerer Verstoß gegen die Satzung und die einschlägigen Vorschriften des Vereins, der dem Verein erhebliche Reputations- und wirtschaftliche Verluste verursacht;
(4) Die Lizenz wurde von der Registrierungsverwaltung widerrufen;
(5) Diejenigen, die einer strafrechtlichen Bestrafung unterliegen;Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird der Verein seine Mitgliedskarte einziehen und die Mitgliederliste auf der Website und im Newsletter des Vereins zeitnah aktualisieren.